Der Vertrag umfasst ein Schuljahr. Er verlängert sich, falls nicht bis zum 31. Mai des betreffenden Schuljahres eine schriftliche Kündigung vorliegt. Die Unterrichtsplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben.
Abmeldung
Eine Abmeldung während des Schuljahres ist nur möglich, wenn eine andere Person in den Vertrag eintreten kann. In diesem Fall beträgt die Stornogebühr eine komplette Monatsgebühr.
Probezeit
Bei den Musikentdeckern, im Instrumentenbasiskurs und Chor gelten die ersten vier Unterrichtseinheiten als kostenpflichtige Probezeit. Innerhalb dieser Zeit kann der Vertrag zum Ablauf der 4. Unterrichtseinheit gekündigt werden. Wir berechnen eine Monatsgebühr.
Unterrichtsausfall
Unterrichtsstunden, die auf Veranlassung des Schülers/der Schülerin ausfallen, sind gebührenpflichtig. Kann der Unterricht nicht wahrgenommen werden, soll die Musikschule rechtzeitig verständigt werden. Unterrichtsstunden, die durch Krankheit der Lehrkraft sind bis zu jährlich drei Unterrichtsstunden gebührenpflichtig. Gebühren für darüber hinaus ausgefallene Unterrichtsstunden werden auf schriftlichen Antrag zum Schuljahresende erstattet.
Onlineunterricht bei Schließung der Musikschule
In Zeiten von Schließung der Musikschule aufgrund von behördlicher Anordnung, Unwetter und Fällen höherer Gewalt unterrichten wir automatisch online. Es findet kein Präsenzunterricht statt, Unterrichtsgebühren werden nicht erstattet.
Ferien
Die Ferien fallen mit den ortsüblichen Schulferien zusammen. An Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Ausschluss
Die Musikschule behält sich vor, Personen aus wichtigem Grund vom Unterricht auszuschließen.
Gebühren
Die Unterrichtsgebühren werden zum Ersten eines jeden Monats in 11 Raten von September bis Juli per Lastschrift eingezogen. Der August ist gebührenfrei.
Die Bearbeitungsgebühr wird im Herbst jeden Jahres fällig. Sie entfällt für Kurse, die in der Gebührentabelle gekennzeichnete sind und für Mitglieder im Verein "Musikschule Sauerlach-Brunnthal e.V.", deren Kinder und Ehegatten.
Belegen mehrere Familienmitglieder Einzelunterricht oder Gruppen-Kurse, so erhalten sie Familien-Rabatt gemäß der Gebührentabelle.
Für Erwachsene erfolgt ggfs. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle.
Je nach Wohnort erfolgt ggf. ein Zuschlag gemäß der Gebührentabelle.
Aufsicht und Haftung
Der Unterricht findet in den Räumen der Musikschule statt. Eine Aufsicht besteht nur während der Unterrichtszeit und beginnt und endet im Unterrichtsraum.
Der Schüler, die Schülerin haftet für von ihm/von ihr verursachte Schäden an Einrichtungen der Musikschule.
Nebenabreden
bedürfen der Schriftform.
Stand: März 2024